Datenschutzerklärung

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Diese Datenschutzerklärung informiert über die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Kanzleiwebseite von:

Verantwortlicher:

WIRTH Steuerberater-Sozietät,

Stefan Wirth und Andreas Wirth,
Herzog-Alexander-Str. 25, 72250 Freudenstadt, Tel.: 07441/91080
bzw.
Hauptstr. 36, 72285 Pfalzgrafenweiler, Tel.: 07445/2504

info@steuerberater-wirth.de

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Der/die Datenschutzbeauftragte der Kanzlei ist unter der vorstehenden Kanzleianschrift und unter datenschutz@steuerberater-wirth.de erreichbar.

Umfang und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

1. Aufruf der Webseite

Beim Aufruf dieser Webseite www.steuerberater-wirth.de werden durch den Internet-Browser, den der Besucher verwendet, automatisch Daten an den Server dieser Webseite gesendet und zeitlich begrenzt in einer Protokolldatei (Logfile) gespeichert. Bis zur automatischen Löschung werden nachstehende Daten ohne weitere Eingabe des Besuchers gespeichert:

  • IP-Adresse des Endgeräts des Besuchers,
  • Datum und Uhrzeit des Zugriffs durch den Besucher,
  • Name und URL der vom Besucher aufgerufenen Seite,
  • Webseite, von der aus der Besucher auf die Kanzleiwebseite gelangt (sog. Referrer-URL),
  • Browser und Betriebssystem des Endgeräts des Besuchers sowie der Name des vom Besucher verwendeten Access-Providers.

Die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten ist gem. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. f) DSGVO gerechtfertigt. Die Kanzlei hat ein berechtigtes Interesse an der Datenverarbeitung zu dem Zweck,

  • die Verbindung zur Webseite der Kanzlei zügig aufzubauen,
  • eine nutzerfreundliche Anwendung der Webseite zu ermöglichen,
  • die Sicherheit und Stabilität der Systeme zu erkennen und zu gewährleisten und
  • die Administration der Webseite zu erleichtern und zu verbessern.

Die Verarbeitung erfolgt ausdrücklich nicht zu dem Zweck, Erkenntnisse über die Person des Besuchers der Webseite zu gewinnen.

2. Kontaktformular

Besucher können über ein Online-Kontaktformular auf der Webseite Nachrichten an die Kanzlei übermitteln. Um eine Antwort empfangen zu können, ist zumindest die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse erforderlich. Alle weiteren Angaben kann die anfragende Person freiwillig geben. Mit Absenden der Nachricht über das Kontaktformular willigt der Besucher in die Verarbeitung der übermittelten personenbezogenen Daten ein. Die Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich zu dem Zweck der Abwicklung und Beantwortung von Anfragen über das Kontaktformular. Dies geschieht auf Basis der freiwillig erteilten Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a) DSGVO. Die für die Benutzung des Kontaktformulars erhobenen personenbezogenen Daten werden automatisch gelöscht, sobald die Anfrage erledigt ist und keine Gründe für eine weitere Aufbewahrung gegeben sind (z. B. anschließende Beauftragung unserer Kanzlei).

3. Newsletter

Da zur Zeit kein Newsletter angeboten wird, ist keine Einwilligung des Besuchers der Homepage gem. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a) DSGVO und Information über seine Rechte nicht erforderlich.

Weitergabe von Daten

Personenbezogene Daten werden an Dritte übermittelt, wenn

  • nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a) DSGVO durch die betroffene Person ausdrücklich dazu eingewilligt wurde,
  • die Weitergabe nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. f) DSGVO zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist und kein Grund zur Annahme besteht, dass die betroffene Person ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an der Nichtweitergabe ihrer Daten hat,
  • für die Datenübermittlung nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. c) DSGVO eine gesetzliche Verpflichtung besteht, und/oder
  • dies nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b) DSGVO für die Erfüllung eines Vertragsverhältnisses mit der betroffenen Person erforderlich ist.

In anderen Fällen werden personenbezogene Daten nicht an Dritte weitergegeben.

Cookies

Auf der Webseite werden keine Cookies eingesetzt. Womit sich ein Verweis auf die rechtliche Möglichkeit Cookies nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. f) DSGVO einsetzen zu dürfen erübrigt.

Analyse-Dienste für Webseiten, Tracking

Wir nutzen auf unserer Webseite keine Webseiten-Analysedienste. Womit sich ein Verweis auf die rechtliche Möglichkeit Cookies nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. f) DSGVO einsetzen zu dürfen erübrigt.

Plugins sozialer Netzwerke (Social Plugins)

Auf unserer Kanzleiwebseite sind keine Plugins zu sozialen Netzwerken eingebunden. Eine entsprechende Information des Besuchers der Homepage ist somit nicht erforderlich.

Ihre Rechte als betroffene Person

Soweit Ihre personenbezogenen Daten anlässlich des Besuchs unserer Webseite verarbeitet werden, stehen Ihnen als "betroffene Person" im Sinne der DSGVO folgende Rechte zu:

1. Auskunft

Sie können von uns Auskunft darüber verlangen, ob personenbezogene Daten von Ihnen bei uns verarbeitet werden. Kein Auskunftsrecht besteht, wenn die Erteilung der begehrten Informationen gegen die Verschwiegenheitspflicht gem. § 83 StBerG verstoßen würde oder die Informationen aus sonstigen Gründen, insbesondere wegen eines überwiegenden berechtigten Interesses eines Dritten, geheim gehalten werden müssen. Hiervon abweichend kann eine Pflicht zur Erteilung der Auskunft bestehen, wenn insbesondere unter Berücksichtigung drohender Schäden Ihre Interessen gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse überwiegen. Das Auskunftsrecht ist ferner ausgeschlossen, wenn die Daten nur deshalb gespeichert sind, weil sie aufgrund gesetzlicher oder satzungsmäßiger Aufbewahrungsfristen nicht gelöscht werden dürfen oder ausschließlich Zwecken der Datensicherung oder der Datenschutzkontrolle dienen, sofern die Auskunftserteilung einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern würde und die Verarbeitung zu anderen Zwecken durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ausgeschlossen ist. Sofern in Ihrem Fall das Auskunftsrecht nicht ausgeschlossen ist und Ihre personenbezogenen Daten von uns verarbeitet werden, können Sie von uns Auskunft über folgende Informationen verlangen:

  • Zwecke der Verarbeitung,
  • Kategorien der von Ihnen verarbeiteten personenbezogenen Daten,
  • Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre personenbezogenen Daten offen gelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern,
  • falls möglich die geplante Dauer, für die Ihre personenbezogenen Daten gespeichert werden oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer,
  • das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung,
  • das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz,
  • sofern die personenbezogenen Daten nicht bei Ihnen als betroffene Person erhoben worden sind, die verfügbaren Informationen über die Datenherkunft,
  • ggf. das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und angestrebten Auswirkungen automatisierter Entscheidungsfindungen,
  • ggf. im Fall der Übermittlung an Empfänger in Drittländern, sofern kein Beschluss der EU-Kommission über die Angemessenheit des Schutzniveaus nach Art. 45 Abs. 3 DSGVO vorliegt, Informationen darüber, welche geeigneten Garantien gem. Art. 46 Abs. 2 DSGVO zum Schutze der personenbezogenen Daten vorgesehen sind.
2. Berichtigung und Vervollständigung

Sofern Sie feststellen, dass uns unrichtige personenbezogene Daten von Ihnen vorliegen, können Sie von uns die unverzügliche Berichtigung dieser unrichtigen Daten verlangen. Bei unvollständigen Sie betreffenden personenbezogenen Daten können sie die Vervollständigung verlangen.

3. Löschung

Sie haben ein Recht auf Löschung ("Recht auf Vergessenwerden"), sofern die Verarbeitung nicht zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung, des Rechts auf Information oder zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt, erforderlich ist und einer der nachstehenden Gründe zutrifft:

  • Die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.
  • Die Rechtfertigungsgrundlage für die Verarbeitung war ausschließlich Ihre Einwilligung, welche Sie widerrufen haben.
  • Sie haben Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten eingelegt, die wir öffentlich gemacht haben.
  • Sie haben Widerspruch gegen die Verarbeitung von uns nicht öffentlich gemachter personenbezogener Daten eingelegt und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor.
  • Ihre personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
  • Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung, der wir unterliegen, erforderlich.

Kein Anspruch auf Löschung besteht, wenn die Löschung im Falle rechtmäßiger nicht automatisierter Datenverarbeitung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich und Ihr Interesse an der Löschung gering ist. In diesem Fall tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung.

4. Einschränkung der Verarbeitung

Sie können von uns die Einschränkung der Verarbeitung verlangen, wenn einer der nachstehenden Gründe zutrifft:

  • Sie bestreiten die Richtigkeit der personenbezogenen Daten. Die Einschränkung kann in diesem Fall für die Dauer verlangt werden, die es uns ermöglicht, die Richtigkeit der Daten zu überprüfen.
  • Die Verarbeitung ist unrechtmäßig und Sie verlangen statt Löschung die Einschränkung der Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten.
  • Ihre personenbezogenen Daten werden von uns nicht länger für die Zwecke der Verarbeitung benötigt, die Sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen.
  • Sie haben Widerspruch gem. Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt. Die Einschränkung der Verarbeitung kann solange verlangt werden, wie noch nicht feststeht, ob unsere berechtigten Gründe gegenüber Ihren Gründen überwiegen.

Einschränkung der Verarbeitung bedeutet, dass die personenbezogenen Daten nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsan¬sprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses verarbeitet werden. Bevor wir die Einschränkung aufheben, haben wir die Pflicht, Sie darüber zu unterrichten.

5. Datenübertragbarkeit

Sie haben ein Recht auf Datenübertragbarkeit, sofern die Verarbeitung auf Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a) oder Art. 9 Abs. 2 Buchst. a) DSGVO) oder auf einem Vertrag beruht, dessen Vertragspartei Sie sind und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt. Das Recht auf Datenübertragbarkeit beinhaltet in diesem Fall folgende Rechte, sofern hierdurch nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden: Sie können von uns verlangen, die personenbezogenen Daten, die Sie uns bereit gestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie haben das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung unserseits zu übermitteln. Soweit technisch machbar, können Sie von uns verlangen, dass wir Ihre personenbezogenen Daten direkt an einen anderen Verantwortlichen übermitteln.

6. Widerspruch

Sofern die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. e) DSGVO (Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt) oder auf Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. f) DSGVO (berechtigtes Interesse des Verantwortlichen oder eines Dritten) beruht, haben Sie das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen. Das gilt auch für ein auf Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. e) oder Buchst. f) DSGVO gestütztes Profiling. Nach Ausübung des Widerspruchsrechts verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Sie können jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu Zwecken der Direktwerbung einlegen. Das gilt auch für ein Profiling, das mit einer solchen Direktwerbung in Verbindung steht. Nach Ausübung dieses Widerspruchsrechts werden wir die betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr für Zwecke der Direktwerbung verwenden. Sie haben die Möglichkeit, den Widerspruch telefonisch, per E-Mail, ggf. per Telefax oder an unsere zu Beginn dieser Datenschutzerklärung aufgeführte Postadresse unserer Kanzlei formlos mitzuteilen.

7. Widerruf einer Einwilligung

Sie haben das Recht, eine erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Widerruf der Einwilligung kann telefonisch, per E-Mail, ggf. per Telefax oder an unsere Postadresse formlos mitgeteilt werden. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung, die aufgrund der Einwilligung bis zum Eingang des Widerrufs erfolgt ist, nicht berührt. Nach Eingang des Widerrufs wird die Datenverarbeitung, die ausschließlich auf Ihrer Einwilligung beruhte, eingestellt.

8. Beschwerde

Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten rechtswidrig ist, können Sie Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz einlegen, die für den Ort Ihres Aufenthaltes oder Arbeitsplatzes oder für den Ort des mutmaßlichen Verstoßes zuständig ist.

Stand und Aktualisierung dieser Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung hat den Stand vom 16. Mai 2018. Wir behalten uns vor, die Datenschutzerklärung zu gegebener Zeit zu aktualisieren, um den Datenschutz zu verbessern und/oder an geänderte Behördenpraxis oder Rechtsprechung anzupassen.

Verfahrensverzeichnis

WIRTH Steuerberater-Sozietät - Öffentliches Verfahrensverzeichnis

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) schreibt im § 4g vor, dass der Beauftragte für den Datenschutz jedem Betroffenen in geeigneter Weise Angaben entsprechend § 4e BDSG auf Antrag verfügbar zu machen hat (ebenso geregelt in Art. 30 EU-Datenschutz-Grundverordnung DSGVO).

Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick, welche Daten von Ihnen für welche Zwecke und welche Empfänger erfasst und verarbeitet werden. Auf Anforderung teilen wir Ihnen gerne mit, ob Daten zu Ihrer Person und in welchem Verfahren automatisierter Verarbeitung gespeichert sind und um welche Daten es sich handelt. Ihr Recht auf Auskunft gemäß § 34 BDSG bzw. Art. 15 DSGVO wird hierdurch nicht eingeschränkt.

1. Angaben zur verantwortlichen Stelle

Name der verantwortlichen Stelle: WIRTH Steuerberater-Sozietät

Anschrift der verantwortlichen Stelle: Herzog-Alexander-Str. 25, 72250 Freudenstadt

Leiter der verantwortlichen Stelle (Inhaber): Andreas und Stefan WIRTH

2. Zwecke der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung

Betrieb einer Steuerberatungskanzlei mit den dazugehörigen Geschäftszwecken. Insbesondere mit Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und ggf. Übermittlung von persönlichen u. personenbezogenen Daten zum Zweck der steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratung und Erfüllung der steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Pflichten. Vertretung in behördlichen und gerichtlichen Verfahren im Zuge der Aufgabenerfüllung der Kanzlei.

Datenverarbeitungsverfahren im Einzelnen:
Betriebliches Rechnungswesen (Finanzbuchhaltung und Zahlungsverkehr), Betriebliches Rechnungswesen (Jahresabschluss), Betriebliches Rechnungswesen unterstützende Verfahren (Kostenrechnung, Anlagenbuchhaltung), Personalwirtschaft, Personalwirtschaft Auswertungen und Bescheinigungen, Private Steuerberatung, Betriebliche Steuerberatung, Wirtschaftsberatung, Stammdatenverwaltung, Zeit- und Leistungserfassung, Fakturierung von Leistungen, Postein- und -ausgang/Fristenkontrolle, Benutzerverwaltung, Internetauftritt, Kameraüberwachung, Bewerbung.

3. Betroffene Personengruppen und Datenkategorien

Zur Erfüllung der unter Punkt 2 genannten Zwecke werden zu folgenden Gruppen im Wesentlichen die im Folgenden aufgeführten persönlichen u. personenbezogenen Daten bzw. Datenkategorien erhoben, verarbeitet oder genutzt.

Mandanten:
- persönliche und steuerlich relevante Daten
- Daten der Finanzbuchhaltung
- Daten, die zur Lohnbuchhaltung benötigt werden
- Adressen und allgemeine Kommunikations- und Kontaktdaten, Ansprechpartner
- Auftrags-, Vertrags- und Zahlungsdaten sowie Bankverbindungen
- Daten zur lT-Kommunikation (Email)
- Abrechnungs- und Leistungsdaten
- Betreuungsinformationen

Interessenten:
- Adressen und allgemeine Kommunikationsdaten, Ansprechpartner
- Kontaktdaten
- Betreuungsinformationen
- Daten zur lT-Kommunikation (Email)

Mitarbeiter:
- Adressen und allgemeine Kommunikationsdaten
- Personaldaten für die Personalverwaltung, u.a. Bewerbungsunterlagen und Arbeitsvertragsdaten
- Lohnabrechnungsdaten
- Bankverbindungen
- Daten zur lT-Kommunikation (Email)

Bewerber:
- Adressen und allgemeine Kommunikationsdaten
- im Wesentlichen Bewerbungsdaten (Angaben zum beruflichen Werdegang, zur Ausbildung, Qualifikationen)
- Unterlagen von abgelehnten Bewerbern werden nicht vorgehalten
- Daten zur lT-Kommunikation (Email)

Lieferanten, Dienstleister, Vertragspartner:
- Adressen und allgemeine Kommunikationsdaten
- Kontaktdaten
- Vertrags- und Zahlungsdaten, auch Bankverbindungen
- Daten zur lT-Kommunikation (Email)

Öffentliche Behörden:
- Adressen und allgemeine Kommunikationsdaten, Ansprechpartner
- Kontaktdaten
- Bankverbindungen
- Daten zur lT-Kommunikation (Email)

Nicht-öffentliche Stellen
- Adressen und allgemeine Kommunikationsdaten, Ansprechpartner
- Kontaktdaten
- Daten zur lT-Kommunikation (Email)

4. Empfänger, denen die Daten mitgeteilt werden können

Interne Empfänger
Die persönlichen und personenbezogenen Daten der Betroffenen werden durch Mitarbeiter der Kanzlei bearbeitet. Es handelt sich dabei um interne Stellen, die an der Ausführung des jeweiligen Geschäftsprozesses beteiligt sind.

Öffentliche Empfänger
- Finanzbehörden,
- Gemeinde, Städte, Kreise,
- Sozialversicherungsträger, u.a. Krankenkassen, Rentenversicherung, Bundesknappschaft, Berufsgenossenschaft,
- Statistische Ämter,
- Elektronischer Bundesanzeiger,
- Arbeitsämter und Förderstellen,
- Verbände und Kammern

erhalten Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften. Förderstellen erhalten Daten nach vorheriger Autorisierung der Datenweitergabe durch den Betroffenen. Im Einzelfall, bspw. bei gerichtlichen Verfahren, erfolgt eine Auskunftserteilung an Gerichte.

Nicht-öffentliche Empfänger
- Versicherer der betroffenen Personen,
- Kreditinstitute,
- ggf. Anteilseigner,
- Vertragspartner oder möglicherweise zukünftige Vertragspartner der betroffenen Personen,
- ggf. Interessen-Verbände

erhalten Daten ausschließlich nach vorheriger Autorisierung der Datenweitergabe durch die Betroffenen. Im Einzelfall erfolgt eine Datenübermittlung an Rechtsanwälte bei gerichtlichen Verfahren.

Empfänger, denen die Daten prozessbedingt mitgeteilt werden können

Die Kanzlei WIRTH Steuerberater-Sozietät arbeitet mit Auftragsdatenverarbeitern zusammen, welche einen Teil der Datenverarbeitung als Auftragsdatenverarbeitung bzw. Datenarchivierung übernehmen:
- Rechenzentrumsdienstleistungen der DATEV eG
- EDV-Dienstleister zur Wartung der Hard- und Software, Wartung der Kanzleidrucker und Wartung der TK-Anlage
- Unternehmen zur Entsorgung von Datenträgern und Schriftstücke
- Unternehmen zum Hosting der Webseiten
- Unternehmen zur Erstellung der Webseiten
- Kurierdienst

Die Datenverarbeitung im Auftrag erfolgt ausschließlich im Rahmen der weisungsgebundenen Auftragsbearbeitung nach § 11 BDSG.

Die Kanzlei arbeitet mit Kooperationspartnern zusammen, die ausschließlich nach Beauftragung durch die Betroffenen persönliche und personenbezogene Daten erhalten und verarbeiten:
- Notare
- Rechtsanwälte

Weitere Dienstleister, die durch die Kanzlei beauftragt werden
Die Kanzlei WIRTH Steuerberater-Sozietät beauftragt folgende Dienstleister, die jedoch keinen originären Zugriff auf Daten erhalten:
- Dienstleister im Handwerk
- Wartungsdienst für die Alarmanlage bzw. Sicherheitszentrale
- Büromateriallieferant etc.

Verschwiegenheitsverpflichtung der möglichen Empfänger
Alle Mitarbeiter der Kanzlei sind auf die Wahrung des Datengeheimnisses und des Datenschutzes nach § 5 BDSG sowie auf die besondere berufsständische Verschwiegenheit verpflichtet. Die Dienstleister der Kanzlei sind durch analoge gesetzliche oder vertragliche Regelungen ebenfalls zu entsprechender Verschwiegenheit verpflichtet.

5. Lösch- und Aufbewahrungsfristen

Nach Ablauf der gesetzlichen oder vertraglichen Aufbewahrungsfristen werden Daten gelöscht, wenn die oben genannten Zwecke entfallen sind.
Zur Abwehr möglicher Haftungsansprüche können Daten im Einzelfall länger aufbewahrt werden.

6. Geplante Datenübermittlung an Drittstaaten (außerhalb EU/EWR)

Es werden keine Datenübermittlungen an Dritte in Drittstaaten durchgeführt. Sofern eine Datenübermittlung in Drittstaaten in Ausnahmefällen erforderlich sein sollte, erfolgt diese nur nach Maßgabe der gesetzlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen gemäß §§ 4b und 4c BDSG und Art. 49 DSGVO. Im Einzelfall werden die Einverständniserklärungen der Betroffenen eingeholt.

7. Kontakt zum Datenschutzbeauftragten

WIRTH Steuerberater-Sozietät, Herzog-Alexander-Str. 25, 72250 Freudenstadt, Tel.: 07441/9108-0

AGB

Allgemeine Auftragsbedingungen für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften

Die folgenden "Allgemeinen Auftragsbedingungen" gelten für Verträge zwischen Steuerberatern, Steuerbevoll-mächtigten und Steuerberatungsgesellschaften (im folgenden "Steuerberater" genannt) und ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

Stand 01.10.2017

§ 1 Umfang und Ausführung des Auftrags

(1) Für den Umfang der vom Steuerberater zu erbringenden Leistungen ist der erteilte Auftrag maßgebend.

(2) Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt.

(3) Der Steuerberater wird die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig zugrunde legen. Soweit er Unrichtigkeiten feststellt ist er verpflichtet, darauf hinzuweisen. Die Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der übergebenen Unterlagen und Zahlen, insbesondere der Buchführung und Bilanz, gehört nur zum Auftrag, wenn dies schriftlich vereinbart ist.

(4) Der Auftrag stellt keine Vollmacht für die Vertretung vor Behörden, Gerichten und sonstigen Stellen dar. Sie ist gesondert zu erteilen. Ist wegen der Abwesenheit des Auftraggebers eine Abstimmung mit diesem über die Einlegung von Rechtsbehelfen oder Rechtsmitteln nicht möglich, ist der Steuerberater im Zweifel zu fristwahrenden Handlungen berechtigt und verpflichtet.

(5) Der Steuerberater weist darauf hin, dass persönliche und personenbezogene Daten des Auftraggebers gemäß den Vorschriften des BDSG bzw. DSGVO vom Steuerberater erhoben, genutzt und gespeichert werden.

§ 2 Verschwiegenheitspflicht

(1) Der Steuerberater ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihm im Zusammen-hang mit der Ausführung des Auftrags zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn schriftlich von dieser Verpflichtung entbindet. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

(2) Die Verschwiegenheitspflicht besteht im gleichen Umfang auch für die Mitarbeiter des Steuerberaters.

(3) Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit die Offenlegung zur Wahrung berechtigter Interessen des Steuerberaters erforderlich ist. Der Steuerberater ist auch insoweit von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, als er nach den Versicherungsbedingungen seiner Berufshaftpflichtversicherung zur Information und Mitwirkung verpflichtet ist.

(4) Gesetzliche Auskunfts- und Aussageverweigerungsrechte nach § 102 AO, § 53 StPO, § 383 ZPO bleiben unberührt.

(5) Der Steuerberater darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen.

(6) Der Steuerberater ist berechtigt, persönliche und personenbezogene Daten des Auftraggebers und dessen Mitarbeitern im Rahmen der erteilten Aufträge maschinell zu erheben und in einer automatisierten Datei zu verarbeiten, soweit dies zur Vertragserfüllung notwendig ist. Der Steuerberater darf diese Daten einem Dienstleistungsrechenzentrum zur weiteren Auftragsverarbeitung übertragen.

Der Steuerberater hat beim Versand bzw. der Übermittlung von Unterlagen, Dokumenten, Arbeitsergebnissen etc. auf Papier oder in elektronischer Form die Verschwiegenheitsverpflichtung zu beachten. Der Auftraggeber stellt seinerseits sicher, dass er als Empfänger ebenfalls alle Sicherungsmaßnahmen beachtet, dass ihm zugeleitete Papiere oder Daten nur den hierfür zuständigen Stellen zugehen. Dies gilt auch für Telefaxe und E-Mails. Zum Schutz der überlassenen Dokumente und Dateien sind die entsprechenden technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen. Sollten besondere, über das normale Maß hinausgehende Vorkehrungen getroffen werden müssen, so ist eine entsprechende schriftliche Vereinbarung über die Beachtung zusätzlicher sicherheitsrelevanter Maßnahmen zu treffen.

§ 3 Mitwirkung Dritter

(1) Der Steuerberater ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter, fachkundige Dritte sowie datenverarbeitende Unternehmen heranzuziehen.

(2) Bei der Heranziehung von fachkundigen Dritten und datenverarbeitenden Unternehmen hat der Steuerberater dafür zu sorgen, dass diese sich zur Verschwiegenheit entsprechend § 2 Abs. 1 verpflichten.

(3) Der Steuerberater ist berechtigt, allgemeinen Vertretern (§ 69 StBerG) sowie Praxistreuhändern (§ 71 StBerG) im Falle ihrer Bestellung Einsichtnahme in die Handakten i.S.d. § 66 Abs. 2 StBerG zu verschaffen.

(4) Der Steuerberater ist berechtigt, in Erfüllung seiner Pflichten nach dem Bundesdatenschutzgesetz, einen Beauftragten für den Datenschutz zu bestellen. Sofern der Beauftragte für den Datenschutz nicht bereits nach § 2 Abs.2 der Verschwiegenheitspflicht unterliegt, hat der Steuerberater dafür Sorge zu tragen, dass der Beauftragte für den Datenschutz sich mit Aufnahme seiner Tätigkeit auf das Datengeheimnis verpflichtet.

§ 4 Mängelbeseitigung

(1) Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. Dem Steuerberater ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.

(2) Beseitigt der Steuerberater die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt er die Mängelbeseitigung ab, so kann der Auftraggeber auf Kosten des Steuerberaters die Mängel durch einen anderen Steuerberater beseitigen lassen, bzw. nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen.

(3) Offenbare Unrichtigkeiten (z. B. Schreibfehler, Rechenfehler) können vom Steuerberater jederzeit auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Sonstige Mängel darf der Steuerberater Dritten gegenüber mit Einwilligung des Auftraggebers berichtigen. Die Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn berechtigte Interessen des Steuerberaters den Interessen des Auftraggebers vorgehen.

§ 5 Haftung

(1) Der Steuerberater haftet für eigenes sowie für das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen.

(2) Soweit ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers kraft Gesetzes nicht einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegt, verjährt er in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist.

(3) Die in den Absätzen 1 und 2 getroffenen Regelungen gelten auch gegenüber anderen Personen als dem Auftraggeber, soweit ausnahmsweise im Einzelfall vertragliche Beziehungen auch zwischen dem Steuerberater und diesen Personen begründet werden.

(4) Der Anspruch des Auftraggebers aus dem zwischen ihm und dem Steuerberater bestehenden Vertragsver-hältnis auf Ersatz eines fahrlässig verursachten Schadens wird auf 1,0 Mio. Euro beschränkt.

§ 6 Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrags erforderlich ist. Insbesondere hat er dem Steuerberater unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zu übergeben, dass dem Steuerberater eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle schriftlichen und mündlichen Mitteilungen des Steuerberaters zur Kenntnis zu nehmen und bei Zweifelsfragen Rücksprache zu halten.

(2) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit des Steuerberaters oder seiner Erfül-lungsgehilfen beeinträchtigen könnte.

(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Arbeitsergebnisse des Steuerberaters nur mit dessen schriftlicher Einwilligung weiterzugeben, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt.

(4) Setzt der Steuerberater beim Auftraggeber in dessen Räumen Datenverarbeitungsprogramme ein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, den Hinweisen des Steuerberaters zur Installation und Anwendung der Programme nachzukommen. Des weiteren ist der Auftraggeber verpflichtet und berechtigt, die Programme nur in dem vom Steuerberater vorgeschriebenen Umfang zu vervielfältigen. Der Auftraggeber darf die Programme nicht verbreiten. Der Steuerberater bleibt Inhaber der Nutzungsrechte. Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was der Ausübung der Nutzungsrechte an den Programmen durch den Steuerberater entgegensteht.

§ 7 Unterlassene Mitwirkung und Annahmeverzug des Auftraggebers

Unterlässt der Auftraggeber eine ihm nach § 6 oder sonstige obliegende Mitwirkung oder kommt er mit der Annahme der vom Steuerberater angebotenen Leistung in Verzug, so ist der Steuerberater berechtigt, eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, dass er die Fortsetzung des Vertrags nach Ablauf der Frist ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Frist darf der Steuerberater den Vertrag fristlos kündigen (vgl. § 11 Abs. 2). Unberührt bleibt der Anspruch des Steuerberaters auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der Steuerberater von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.

§ 8 Datenschutz

(1) Die Vertragspartner werden die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und entsprechend Art. 32 Abs. 4 DSGVO Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass ihnen unterstellte Per-sonen persönliche und personenbezogene Daten nur auf Anweisung des Verantwortlichen verarbeiten.

(2) Verarbeitet und übermittelt der Auftraggeber persönliche und personenbezogene Daten an den Steuerberater, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insb. datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist. Folgt die Berechtigung aus einer Einwilligung des Betroffenen, so stellt der Auftraggeber dem Steuerberater den Nachweis der Einwilligung auf Verlangen unverzüglich zur Verfügung. Der Auftraggeber kann mit dem Steuerberater Maßnahmen zur Datensicherung vereinbaren und es diesem ermöglichen, sich über die Einhaltung dieser Vereinbarungen zu informieren.

Im Falle eines Verstoßes stellt der Auftraggeber den Steuerberater von Ansprüchen Dritter frei.

§ 9 Bemessung der Vergütung

(1) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass statt der gesetzlichen Gebühren in Textform eine höhere oder niedrigere Gebühr vereinbart werden kann. (Hinweis nach § 4 Abs. 4 StBVV) Wird keine abweichende Vereinbarung getroffen, bemisst sich die Vergütung (Gebühren und Auslagenersatz) des Steuerberaters für seine Berufstätigkeit nach § 1 StBVV i.V.m. § 33 StBerG.

(2) Für Tätigkeiten, die in der Vergütungsverordnung oder der Vereinbarung keine Regelung erfahren, gilt die übliche Vergütung (§ 612 Abs. 2 und § 632 Abs. 2 BGB).

(3) Eine Aufrechnung gegenüber einem Vergütungsanspruch des Steuerberaters ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§ 10 Vorschuss

(1) Für bereits entstandene und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen kann der Steuerberater einen Vorschuss fordern.

(2) Wird der eingeforderte Vorschuss nicht gezahlt, kann der Steuerberater nach vorheriger Ankündigung seine weitere Tätigkeit für den Mandanten einstellen, bis der Vorschuss eingeht. Der Steuerberater ist verpflichtet, seine Absicht, die Tätigkeit einzustellen, dem Mandanten rechtzeitig bekannt zu geben, wenn dem Auftraggeber Nachteile aus einer Einstellung der Tätigkeit erwachsen können.

§ 11 Beendigung des Vertrags

(1) Der Vertrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung. Der Vertrag endet nicht durch den Tod, durch den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers oder im Falle einer Gesellschaft durch deren Auflösung.

(2) Der Vertrag kann - wenn und soweit er einen Dienstvertrag im Sinne der § 611, § 675 BGB darstellt - von jedem Vertragspartner außerordentlich nach Maßgabe des § 627 BGB gekündigt werden; die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung, die gesondert zu erstellen ist und dem Auftraggeber ausgehändigt werden soll.

(3) Bei Kündigung des Vertrags durch den Steuerberater sind zur Vermeidung von Rechtsverlusten des Auftraggebers in jedem Fall noch diejenigen Handlungen vorzunehmen, die zumutbar sind und keinen Aufschub dulden (z. B. Fristverlängerungsantrag bei drohendem Fristablauf). Auch für diese Handlungen haftet der Steuerberater nach § 5.

(4) Der Steuerberater ist verpflichtet, dem Auftraggeber alles, was er zur Ausführung des Auftrags erhält oder erhalten hat und was er aus der Geschäftsbesorgung erlangt, herauszugeben. Außerdem ist der Steuerberater verpflichtet, dem Auftraggeber die erforderlichen Nachrichten zu geben, auf Verlangen über den Stand der Angelegenheit Auskunft zu erteilen und Rechenschaft abzulegen.

(5) Mit Beendigung des Vertrags hat der Auftraggeber dem Steuerberater die bei ihm zur Ausführung des Auf-trags eingesetzten Datenverarbeitungsprogramme einschließlich angefertigter Kopien sowie sonstige Pro-grammunterlagen unverzüglich herauszugeben bzw. von der Festplatte zu löschen.

(6) Nach Beendigung des Mandatsverhältnisses sind die Unterlagen beim Steuerberater abzuholen.

§ 12 Vergütungsanspruch bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags

Endet der Auftrag vor seiner vollständigen Ausführung, so richtet sich der Vergütungsanspruch des Steuerbera-ters nach dem Gesetz. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung, die gesondert zu erstellen ist und dem Auftraggeber ausgehändigt werden soll.

§ 13 Handakten, Arbeitsergebnisse, Zurückbehaltungsrechte

(1) Der Steuerberater hat die Handakten auf die Dauer von zehn Jahren nach Beendigung des Auftrags aufzubewahren. Diese Verpflichtung erlischt jedoch schon vor Beendigung dieses Zeitraums, wenn der Steuerberater den Auftraggeber schriftlich aufgefordert hat, die Handakten in Empfang zu nehmen, und der Auftraggeber dieser Aufforderung binnen sechs Monaten, nachdem er sie erhalten hat, nicht nachgekommen ist.

(2) Zu den Handakten im Sinne dieser Vorschrift gehören alle Schriftstücke, die der Steuerberater aus Anlass seiner beruflichen Tätigkeit von dem Auftraggeber oder für ihn erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Briefwechsel zwischen dem Steuerberater und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift erhalten hat, sowie für die zu internen Zwecken gefertigten Arbeitspapiere.

(3) Auf Anforderung des Auftraggebers, spätestens nach Beendigung des Auftrags, hat der Steuerberater dem Auftraggeber die Handakten innerhalb einer angemessenen Frist herauszugeben. Der Steuerberater kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten.

(4) Der Steuerberater kann die Herausgabe seiner Arbeitsergebnisse und der Handakten verweigern, bis er wegen seiner Gebühren und Auslagen befriedigt ist. Dies gilt nicht, soweit die Zurückbehaltung nach den Umständen, insbesondere wegen verhältnismäßiger Geringfügigkeit der geschuldeten Beträge, gegen Treu und Glauben verstoßen würde. Bis zur Beseitigung vom Auftraggeber rechtzeitig geltend gemachter Mängel ist der Auftraggeber zur Zurückbehaltung eines angemessenen Teils der Vergütung berechtigt.

§ 14 Information nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Wir sind gesetzlich nicht verpflichtet und auch nicht freiwillig dazu bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen.

§ 15 Anzuwendendes Recht und Erfüllungsort

(1) Für den Auftrag, seine Ausführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht.

(2) Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung bzw. der Ort der weiteren Beratungsstelle, wenn der Auftraggeber Kaufmann ist.

§ 16 Wirksamkeit bei Teilnichtigkeit, Änderungen und Ergänzungen

(1) Falls einzelne Bestimmungen dieser Auftragsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt.

(2) Änderungen und Ergänzungen dieser Auftragsbedingungen bedürfen der Schriftform.